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Investition und Kosten

Paartherapie und Coaching sind eine Investition in die Zukunft. Ein Paartherapie- und Coaching-Prozess erfordern sowohl eine Investition von Geld als auch von Zeit und Energie. Ich begleite dich oder euch durch den jeweiligen Prozess mit professionellem Engagement und voller Aufmerksamkeit. Mein zeitliches Engagement geht dabei über die Sitzungszeit hinaus, da ich die jeweiligen Sitzungen auch intensiv vor- und nachbereite. 

Wie viel kostet eine Paartherapie bzw. eine Coaching Sitzung?

Paartherapie und Coaching wenden sich an Selbstzahler:innen und können leider nicht von der Krankenkasse erstattet werden. 

Honorar* 

Mein Honorar berechnet sich wie folgt:

30 minütiges Kennenlerngespräch: kostenlos

90 Minuten Paartherapie 170€

60 Minuten Einzeltherapie oder Coaching: 120€ 

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Teil des Paartherapie-Prozesses sind auch Einzelcoaching-Sitzungen. Die meisten Paare, die zu mir in die Praxis kommen, sind nach 1-10 Sitzungen wieder auf einem guten Weg miteinander. Weitere Informationen zum Ablauf einer Paartherapie findest du hier. 

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* Wenn eine Paartherapie nicht auf die Behandlung oder Prävention einer psychologischen Störung wie z.B. Anpassungsstörung oder Depression abzielt, dann fällt die Behandlung nicht eindeutig unter nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG und dann muss noch 19 % Umsatzsteuer addiert werden. Da Beziehungsqualität unsere psychische Gesundheit nachweislich stark beeinflusst (wie eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien zeigt), ist die Indikation für eine psychotherapeutische oder psychopräventive Intervention jedoch in fast allen Fällen gegeben. Die Emotionsfokussierte Paartherapie ist aufgrund ihrer Methodik und ihrer Wirkung ganz klar eine Form der Psychotherapie als Heil- und Präventivbehandlung (im Gegensatz zu einer reinen Beratung).

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Coaching ist hingegen umsatzsteuerpflichtig, so dass bei einer Coaching Sitzung 19 % Umsatzsteuer addiert werden.

Abrechnung

Nach der Sitzung versende ich eine Rechnung per Email. Diese kann innerhalb von 14 Tagen per Überweisung beglichen werden. Die Kosten werden leider nicht durch die Krankenkasse erstattet.

Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Terminen ist der volle Honorarsatz zu leisten. Bei Absagen oder Terminverschiebungen durch die Klient:innen innerhalb von 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Gesamthonorars zu entrichten.

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